Bundesgerichtshof bestätigt Strafe für antisemitische Impfkritik

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil bestätigt, das einen 65-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt hat. Der Mann hatte auf Facebook ein Bild des Eingangstor von Auschwitz mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ veröffentlicht. Das Gericht erachtete die Abbildung als geeignet, aggressive Emotionen zu schüren und den öffentlichen Frieden zu gefährden. Rechtsanwalt Markus Haintz kritisiert das Urteil jedoch als Willkürmaßnahme und betont, dass politisch geneigte Akteure oft straffrei bleiben.

Der 65-Jährige hatte im September 2023 auf seiner Facebook-Seite eine Abbildung des Eingangstores von Auschwitz mit der Parole „Impfen macht frei“ veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Krefeld erhob daraufhin Anklage wegen Volksverhetzung nach §130 StGB und § 24 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB). Das Landgericht Köln verurteilte den Mann im Juni 2024, wobei es feststellte, dass das Bild geeignet war, aggressive Emotionen zu wecken und den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Verurteilung wurde am 17. Juli 2024 vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Markus Haintz, Rechtsanwalt und Verteidiger des Angeklagten, kritisiert das Urteil als Willkürmaßnahme. Er prangert an, dass die Meinungsfreiheit dadurch massiv eingeschränkt werde. Dabei betonte er, dass politisch geneigte Akteure oft straffrei bleiben würden und sich gegen staatliche Maßnahmen frei äußern könnten.