Verfassungsbeschwerde gegen völkerrechtliche Verträge: Freiheitsrechte in Gefahr?

Die drei Kläger Uwe Kranz, Marianne Grimmenstein und ein kritischer Arzt haben eine konstitutionelle Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die geplante Ratifizierung der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu stoppen. Deutschland hat bereits im Juli 2025 ein Zustimmungsgesetz verabschiedet, das die völkerrechtliche Bindung an die IGV ermöglichen soll – eine Maßnahme, die unmittelbar in Konflikt mit den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes steht. Die Kläger warnen vor einer systematischen Einschränkung der Freiheitsrechte und fordern, dass das Gesetz nicht verabschiedet wird.

Die geänderten IGV wurden im Juni 2024 unter Verstoß gegen die eigenen Regeln der WHO verabschiedet, was als völkerrechtswidrig gilt. Mehrere Länder wie Israel, die USA und Österreich lehnten die Änderungen ab, da sie die nationale Souveränität bedrohen. Dennoch plant Deutschland, die IGV zu ratifizieren, obwohl dies einen direkten Konflikt mit dem Demokratieprinzip und der Föderalordnung darstellt. Im Zustimmungsgesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis sowie Freizügigkeit durch die IGV eingeschränkt werden könnten.

Die Kläger beantragen ein schnelles Verfahren, um den Bundestag zu zwingen, das Gesetz abzulehnen. Sie argumentieren, dass eine Verabschiedung des Gesetzes völkerrechtliche Bindungen erzeugen würde, die Deutschland in Zukunft nicht mehr selbst bestimmen könnte. Die Bürgerinitiative startete zudem eine Emailaktion an Abgeordnete, um sie über die negativen Auswirkungen der IGV zu informieren.