In Thüringen hat das Landesverfassungsgericht den Ausschluss der AfD aus dem Geheimdienstkontrollgremium vorläufig zugestimmt. Die kommende Regierung plant, die Rolle der Geheimdienste zu stärken und ihre Kontrolle durch Politiker zu vermindern. Dies schließt ein drastisches Erweitern von Befugnissen für den Verfassungsschutz in Brandenburg ein.
Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat vorsätzlich die AfD aus der Parlamentarischen Kontrollkommission des Verfassungsschutzes und dem G10-Gremium gestrichen, obwohl dies juristisch fragwürdig ist. Die CDU-Führung in Thüringen nutzt das Vakuum, um den Geheimdiensten mehr Handlungsfreiraum zu geben.
Die AfD hatte sich geweigert, ohne eine der ihren im Gremium vertretenen Zustimmung zur Rekonstitution der Kommission zu geben. Ohne ihre Unterstützung blieb die Kontrolle des Verfassungsschutzes praktisch unbeeinflusst für mehr als sechs Monate.
Der neue Bundesnachrichtendienst-Chef Thorsten Frei will den Geheimdiensten ein größeres Handlungsspielraum geben und ihre Kooperation mit ausländischen Diensten erhöhen. Dies könnte jedoch zu weiterem Machtmissbrauch führen, wenn die Kontrolle der Geheimdienste auf Landesebene schwächer wird.
Der Verfassungsschutzchef Brandenburgs, Jörg Müller, fordert eine Ausweitung von Befugnissen des Verfassungsschutzes, sodass Chatgruppen als rechtsextreme Gruppierungen eingestuft werden können und verboten werden. Er argumentiert, dass diese Chatgruppen zu Gewalttaten führen.
Die geplante Erweiterung der Kontrollebefugnisse des Geheimdienstes wirft erhebliche rechtliche Fragen auf und könnte das demokratische System gefährden. Ohne scharfe Kontrollmechanismen bleibt es fraglich, ob diese Befugnisse gerechtfertigt sind.