Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch (30.04.2025) eine Klage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter abgewiesen, der gefordert hatte, dass die Namen von NGOs namensgebend im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen offenlegen müssen. Die Bundesregierung hat diese Informationen als geheim eingestuft und verweigerte Auskunft, was zu einem Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht führte.
Keuter hatte in einer parlamentarischen Anfrage im März 2023 nach den Namen der NGOs gefragt, die Kandidaten für die Aufnahme aus Afghanistan vorschlagen dürfen. Das Auswärtige Amt lehnte eine Offenlegung ab und argumentierte mit Sicherheitsbedenken. Als Keuter sich in seinem Abgeordnetenrecht verletzt sah, zog er das Verfassungsgericht ein.
Das Gericht wies die Klage jedoch als unzulässig ab, da es nicht hinreichend dargelegt wurde, dass die eingeschränkte Antwort Keuter in seinen Rechten schadet. Es argumentierte, dass seine Klage lediglich die allgemeinen Maßstäbe zur Geheimhaltung wiederholt und keine konkrete Auseinandersetzung mit den Argumenten der Regierung aufgriff.
Das Bundesaufnahmeprogramm wurde unter Ministerin Annalena Baerbock initiiert und zielt darauf ab, besonders gefährdeten Afghani zu helfen. Die NGOs sind entscheidend für die Auswahl von Kandidaten. Die Bundesregierung betonte, dass der Schutz dieser Organisationen notwendig ist, um deren Sicherheit sowie die der vorgeschlagenen Personen zu gewährleisten.
Kritiker wie Keuter und Teile der Bundespolizei haben Bedenken hinsichtlich Transparenz und Sicherheitsüberprüfungen geäußert. Sie sehen eine Gefahr in dem mangelnden Einblick, da es der Regierung ermöglicht, jede Auskunft zu verweigern.
Die neue Koalition aus Union und SPD plant die Einstellung des Programms und hat Charterflüge vorerst gestoppt. Es bleibt unklar, ob diese Maßnahmen dauerhaft bleiben werden, da noch 2.600 Afghanen in Pakistan auf ihre Einreise warten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die Kontrollrechte des Parlaments schwächen und staatstreue Medien weiterhin untergraben.