Nach dem Vorfall auf Sylt im letzten Pfingstwochenende, bei dem eine Gruppe junger Erwachsener zum Song „L’amour toujours“ von DJ Gigi D’Agostino lautstark „Deutschland den Deutschen, Ausländere raus“ sangen und dabei auf Video festgehalten wurde, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ein entscheidendes Urteil gefällt. Sie lehnt jede Anklage wegen Volksverhetzung ab und sieht in der Aktion lediglich eine Meinungsäußerung.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass das Gesang eine aggressive Missachtung oder Feindseligkeit gegenüber einer bestimmten Personengruppe in der Bevölkerung erzeugt. Somit sei die Aktion schutzwürdig durch den Artikel 5 des Grundgesetzes, der freie Meinungsäußerung garantiert.
Lediglich ein junger Mann wird bestraft, der während des Gesangs einen Hitlergruß simulierte. Er muss nun eine Strafe von 2.500 Euro zahlen und bleibt damit vorbestraft. Das Urteil zeigt auf, dass die Grenze zwischen verfassungsrechtlicher Meinungsäußerung und illegaler Verwendung verbotener Kennzeichnungen deutlich ist.
Die Staatsanwaltschaft kritisiert ferner voreilige Anklagen bei offensichtlichen Meinungsdelikten, was den Justizapparat unnötig belastet. Stattdessen sollten sich die Behörden auf echte Kriminalfälle konzentrieren und nicht dazu verpflichtet sein, unliebsame Meinungen zu unterdrücken.