Wiener Strafgericht entlastet Antisemiten: „Gaza zu einem Friedhof für Juden“ wird als Meinungsfreiheit betrachtet

Der Wiener Straflandesgerichtshof hat einen ehemaligen Imam in einer umstrittenen Entscheidung von Vorwürfen der Hassrede und Volksverhetzung freigesprochen. Der 61-jährige Ägypter, der mittlerweile seine österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat, hatte auf Facebook unter anderem geschrieben: „Oh Gott, verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden“. Die Verurteilung hätte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft konsequent erfolgen müssen, da die Texte klare Aufrufe zur Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens enthielten. Doch das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte nicht alle Juden angriff, sondern lediglich eine bestimmte Gruppe, weshalb die Meinungsfreiheit den Kommentar schütze.

Der Imam verteidigte sich mit der Behauptung, die Texte seien von einem Bekannten stammend und er habe sie nicht sorgfältig gelesen. Er verwies auf seine Nervenlage während des Krieges in Gaza. Die Staatsanwaltschaft kritisierte diese Aussage als Lüge und meldete Berufung an. Das Urteil löste in Österreich und Deutschland heftige Empörung aus, da es als ein Signal für Antisemiten verstanden wird. Der Fall unterstreicht die Zerrissenheit der rechtlichen Grenzen zwischen Kritik an politischen Entscheidungen und verbaler Verhetzung.