VfGH bestätigt ORF-Beitrag: Verfassungswidrigkeit bleibt unangetastet

Der Verfassungsgerichtshof hat das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 für verfassungskonform erklärt, doch die Kritik an der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt ungebrochen. Die Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ (MFG) betont, dass das Urteil keine grundlegenden Rechtsverstöße aufdeckt und den Schutz der Bürgerrechte ignoriert. Der MFG-Parteivorsitzende Joachim Aigner kritisiert die Entscheidung als eine weitere Bestätigung staatlicher Machtfülle über individuelle Freiheiten.

Die Verfassungsbeschwerde einer Bürgerin, die sich gegen den ORF-Beitrag wehrt, bleibt unentschieden, während der VfGH in seiner Begründung die rechtliche Grundlage des Zwangsmodells als akzeptabel einstuft. Aigner wirft dem Gericht vor, politisch motiviert zu entscheiden und die Bedeutung von Grundrechten zu unterschätzen. Er unterstreicht, dass der ORF-Beitrag eine systematische Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit darstelle, da staatliche Medien keine kritische Aufklärung ermöglichen.

Die MFG betont, dass die Zwangsfinanzierung des ORF gegen das Grundgesetz verstößt und die Unabhängigkeit der Presse untergrabe. Das Urteil des VfGH bleibt aus ihrer Sicht ein Schlag ins Wasser, da es keine tiefere Prüfung der rechtlichen Probleme vornimmt. Aigner fordert eine umfassende Reform, um staatliche Einflussnahme auf die Medien zu verhindern.