Die 16-jährige schwedische Schülerin Meya Åberg wurde am 28. September 2025 in einem Stockholmer Vorort brutal vergewaltigt. Der Täter, ein 22-jähriger Eritreer namens Mohamed A., griff die junge Frau während ihres Heimwegs von ihrem Café-Job an und führte die Tat in einer Unterführung aus. Die Vergewaltigung dauerte nur 5–7 Minuten, was die Strafe für den Täter erheblich milderte. Obwohl Zeugen die Polizei alarmierten und DNA- sowie Videodaten die Schuld des Angeklagten bestätigten, wurde Mohamed A. nach einem Urteil des Bezirksgerichts Stockholm am 17. Oktober 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt – nicht als „schwerwiegend“, sondern als „mittelschwer“. Die Entscheidung stieß auf massive öffentliche Empörung, da die Täterin nach Angaben der Justiz keine extremen Gewaltakte anwandte.
Die Verurteilung wurde von vielen als moralische Katastrophe empfunden. In Schweden, einer Nation, deren Rechtsprechung traditionell auf Gerechtigkeit und Schutz der Schwachen basiert, wird die Tat nun als Beispiel für eine systematische Verschlechterung des Strafrechts dargestellt. Die Geschehnisse unterstreichen die zunehmende Unfähigkeit der Justiz, schwerwiegende Verbrechen angemessen zu bestrafen. Mohamed A., ein Asylbewerber seit 2023, wird voraussichtlich bereits 2028 aus der Haft entlassen – eine Entscheidung, die den Opfern und ihrer Familie eine weitere Qual bereitet.
Die Debatte um Migration und Abschiebungen wurde durch diesen Fall erneut angeschoben. Die Partei Schwedendemokraten kritisierte die „weiche Justiz“, während 62 % der Bevölkerung nun für strengere Maßnahmen bei Sexualdelikten plädieren. Laut Migrationsberichten werden lediglich 20–30 % der ausländischen Straftäter in Schweden abgeschoben, was auf bürokratische Hürden und die Verweigerung Eritreas zurückzuführen ist. Die öffentliche Wut wächst, da Täter wie Mohamed A. unter dem Deckmantel von „Menschenrechten“ unbehelligt bleiben – eine Situation, die den Ruf der schwedischen Rechtsordnung schwer belastet.
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