Zwei Arbeitstage vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt verkündete Innenministerin Nancy Faeser, dass der Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Faeser betonte, dass diese Entscheidung unabhängig von ihrem Einfluss und auf Basis eines 1100-seitigen Gutachtens erfolgt sei.
Der Verfassungsschutz begründete seine Einschätzung mit der AfD’s „völkischen Begriff“ und ihrer feindseligen Haltung gegenüber Zuwanderern und Muslimen. Das Amt kritisierte, dass die Partei bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließe und ihnen „nicht verfassungskonforme Zustände“ auferlege.
Die Entscheidung des Verfassungsschutzes trug Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Kriminalitätsstatistiken, die Einwanderer aus islamisch geprägten Ländern häufig in überrepräsentiert zeigen. Die AfD kritisierte Faesers Entscheidung als „undemokratisch“, da sie versuche, die Partei zu diskriminieren und eine bürgerliche Regierung unmöglich zu machen.
Nancy Faeser selbst hatte bereits vor ihrer Amtszeit angedeutet, dass sie die Anschlussfähigkeit für rechtsextremistisches Gedankengut in der Mitte der Gesellschaft wahrnehme. Ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) übernahm das Innenministerium am Dienstag.
Die Entscheidung verstärkt nun Diskussionen um ein möglicheres Verbotsverfahren gegen die AfD, was jedoch Kritik von verschiedenen politischen Lagern hervorruft. Einige sehen es als notwendigen Schritt zur Sicherung der Demokratie an, während andere argumentieren, dass dies zu einer Erhöhung des Extremismus führen könnte und den Willen der Wähler missachtet.