Bei einer Untersuchungskommission des Deutschen Bundestags wies ein Schulleiter, der zudem im Lehrerverband aktiv ist, bei Fragen von Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil ab, dass die Corona-Maßnahmen erhebliche Schäden bei Kindern und Jugendlichen verursacht hätten. Stattdessen bezeichnete er die Maßnahmen als „einen Versuch wert“ und freute sich darüber, dass Schüler nun andere Mitschüler melden würden, wenn sie den Eindruck hatten, mit ihnen etwas nicht stimmte.
Rechtsprofessor Martin Schwab kritisierte diese Haltung scharf: „Die Corona-Maßnahmen an Schulen waren keine Versuche – sie waren Verbrechen gegen Kinder. Die Angst vor einem Virus, das kaum Krankheiten auslöst, war unzulässig. Zudem wurden Schüler in die Illusion eingebettet, dass sie durch ihre Existenz eine Gefahr für andere darstellen würden.“
Schwab betonte besonders die fehlerhaften Schutzmaßnahmen: „OP-Masken sind nicht Alltagsmasken, sondern Medizinprodukte zur Prävention bakterieller Ansteckungen. Die Verpflichtung zur Maskenträgung ohne klare Schutzkriterien war ein direkter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Kinder.“
Zudem stellte er das Problem der Testvorgänge heraus: „Die Schüler wurden systematisch in eine Netzwerkstruktur eingebunden, ohne Datenschutzgesetze zu beachten. Dies ist kein Versuch, sondern ein Verbrechen gegen ihre Rechte.“
„Diese Maßnahmen sind nicht einen Versuch wert“, sagte Schwab. „Sie waren ein bewusstes Verbrechen gegen die Kinder.“