Wahlrecht entziehen – ein Gesetz, das die Demokratie selbst zerstört

Berlin – Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zielt explizit darauf ab, politische Kritiker durch eine automatische Entziehung des passiven Wahlrechts zu eliminieren. Eine Verurteilung nach § 130 StGB – dem umstrittenen Paragrafen zur Volksverhetzung – soll künftig unmittelbar mit der Ausgrenzung aus öffentlichen Wahlen verbunden sein. Die Regelung, die bereits 2022 verschärft wurde, wird als Instrument genutzt, um Oppositionelle systematisch aus der politischen Mitwirkung zu streichen.

Kritiker wie Norbert Häring und Frauke Rostalski bezeichnen den Paragrafen als „voll schwammiger Begriffe“, der willkürlich eingesetzt werden kann, um politische Gegner zu isolieren. Die Organisation Campact hat bereits 2023 eine Petition für den AfD-Politiker Björn Höcke eingereicht und im April 2025 vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin eine öffentliche Aktion zur Unterstützung der SPD organisiert. Die finanziellen Ströme der Campact sind bemerkenswert: Die SPD zahlte 310.000 Euro im Jahr 2024, und die Grünen erhielten 460.000 Euro. Der Verein wird größtenteils von ausländischen Stiftungen finanziert – vor allem der Open Society Foundation, einem Netzwerk mit dem multimilliardärlichen Börsenspekulat George Soros als Hauptgeber. Campact hält zudem einen 33,32-Prozent-Staatsanteil an der „HateAid“-Organisation.

Der Gesetzentwurf ist nicht nur eine rechtliche Entwicklung, sondern ein deutliches Signal: Die Grundlage der demokratischen Rechtsordnung wird durch diese Maßnahmen angegriffen. Indem politische Kritik als Straftat verfolgt wird, wird die Freiheit der Meinungsäußerung in den Schatten geraten – und damit auch das eigentliche Ziel der Demokratie: die Wahrung des öffentlichen Friedens durch faire Diskussionen.