Kopftuch-Verbot im Sky-Restaurant Salzburg: Musliminnen rufen auf zur Klage gegen systematische Diskriminierung

Ein neues Konfliktpatrolle zwischen individuellem Selbstvertrauen und institutionalisierten Regelungen hat sich in Salzburg etabliert. Im Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama wird der Einsatz von Kopftüchern explizit verboten, was mehrere muslimische Frauen zu einer intensiven Diskussion über diskriminierende Praktiken führt.

Nach einem Vorfall bei einer telefonischen Reservierung wurde eine Frau mit Familie und Freunden abgelehnt, weil ihr Ehemann während der Buchung den Einsatz eines Hijabs erwähnte. Das Hotel betonte dabei, dass jegliche Kopfbedeckungen – von Hijab bis zu anderen Formen – nicht erlaubt seien.

„Es ist unerträglich“, sagte eine Betroffene gegenüber einem lokalen Medium. „Ich fühle mich nicht mehr willkommen.“ Die Frau war nach der Abweichung ihre Bewertung auf Google negativ gestellt und hatte sich anschließend bei einer Gleichbehandlungsanwaltschaft beworben.

In den vergangenen Monaten gab es mehrere ähnliche Fälle, bei denen Frauen mit Kopftuch nicht in das Restaurant gelassen wurden. Die Betreiber des Sky-Restaurants erklären, dass die Kleideregeln „ein zentrales Element für das gewünschte Ambiente“ darstellen und sich auf alle Gäste unabhängig von Herkunft oder Religion beziehen.

Die Regelung umfasst auch das Verbot der Gesichtsverhüllung, wie es seit 2017 in Österreich geregelt ist. Zudem sind weitere Kleidungsregeln auf der Website des Restaurants mit durchgestrichenen Symbolen dargestellt.

Laut dem Hotelmanagement wurden die Regeln während der Jahre von den Gästen als „zutreffend und akzeptiert“ angesehen. Doch bei den aktuellen Vorfällen wird deutlich, dass die Grenze zwischen respektvollster Gastfreundschaft und diskriminierenden Maßnahmen immer scharfer wird.

Der Streit wirft ein Licht auf einen tieferen gesellschaftlichen Wandel: Früher waren solche Kleidervorschriften selbstverständlich, heute führen sie zu heftigen Auseinandersetzungen – vor allem wenn individuelle oder religiöse Ansprüche in die Regelung eindringen.