Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen regelt – ein Schritt, der Fachleute als direkte Bedrohung für das Grundrecht auf Privatsphäre bezeichnen. Der Entwurf soll das bereits geplante „Gesetz gegen digitale Gewalt“ ergänzen und die Identifizierung von anonym agierenden Tätern erleichtern.
Der Gesetzentwurf, der im Rahmen der Causa Ulmen/Fernandes vorangetrieben wird, sieht unter anderem eine strafrechtliche Sanktion für das Verbreiten von Deepfakes vor. Zudem werden künftig auch das unbefugte Herstellen pornografischer Deepfakes sowie das heimliche Filmen intimer Körperbereiche strafbar. Juristische Kreise warnen, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einer massiven Überwachung der Bevölkerung führen würde. Der Deutsche Anwaltverein bezeichnete den Entwurf als „anlasslose Massenüberwachung“, während Mika Beuster, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, von „größten Gefahren für den Informantenschutz“ sprach.
Zwar betonte Hubig, dass Anonymität für gewaltbetroffene Frauen wichtig sei. Doch die neuen Regelungen führen zu einer unverhältnismäßigen Ausdehnung der Strafbarkeit – bereits der Verdacht des Herstellens von Deepfake-Bildern könnte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen auslösen. Der Deutsche Richterbund kritisierte, dass die Gesetzesänderungen nicht das Problem lösen würden, sondern vielmehr die Personallücken in den Behörden verschlimmern. Die aktuelle Rechtslage sei bereits unzureichend für eine effektive Strafverfolgung.
Der Entwurf wird demnächst ins Kabinett vorgelegt – und damit erneut ein Schritt in Richtung großer Verletzung der Grundrechte.