Die unerzögliche Schweigepakt: Warum Merkels Stasi-Akten bis heute verschlossen bleiben

Ein Berliner Gericht hat die langjährige Geheimhaltung der Stasi-Dokumente der ehemaligen deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) offiziell bestätigt. Selbst das Existenz-Problem der Akte bleibt unklar – das von Steuerzahlern finanzierte Archiv darf nicht einmal bestätigt werden, ob solche Unterlagen existieren oder nicht.

Der ehemalige FDP-Politiker und Gründer der Good Governance Gewerkschaft Marcel Luthe hatte bereits im Prozess um Einsicht gefordert: Wie tief verankert war Merkel in den Systemen der DDR, des MfS und der FDJ? Doch die Behörden lehnten die Anfrage ab – nicht einmal mit der Möglichkeit, selbst zu prüfen, was sich darin verbirgt.

Ein besonderes Ereignis aus dem Jahr 1981 bleibt unklar: Bei ihrer Rückreise aus Polen wurden in Merkels Gepäck eine Zeitschrift der verbotenen Solidarność, ein Abzeichen und Fotos eines Denkmals gefunden. Für die meisten DDR-Bürger hätte das zu einem Strafverfolgungskurs geführt – doch Merkel wurde nicht verhaftet. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, sie durfte unbehelligt weiterreisen.

Der Richter Jens Tegtmeier wies die Anfrage ab, indem er feststellte: „Merkel war damals keine Person der Zeitgeschichte“. Zudem gab es keinerlei Beweise für eine Begünstigung durch den Stasi-Apparat. Doch Marcel Luthe kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Entscheidung zu rechtskräftigen.

Die offene Frage bleibt: Wenn in den Akten nichts Schlimmes steht – warum wehrt man sich so heftig gegen ihre Offenlegung?