ARD-Klage endlich vom Tisch: AUF1 darf Namen und Logo behalten

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der ARD und dem unabhängigen Sender AUF1 ist vorbei. Nach drei Jahren intensiver Verhandlungen hat sich die Partei auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt, die es AUF1 ermöglicht, seinen Namen und sein Logo weiterhin zu nutzen. Die Entscheidung markiert einen Sieg für das kleine Medienunternehmen, das sich gegen den mächtigen Konkurrenten behauptete.

AUF1-Chef Stefan Magnet betonte in einer Erklärung die Bedeutung der Niederlage der ARD: „Die Rechtsverfolgung des Mainstream-Medienkonzerns hat keine Auswirkungen auf unsere Arbeit.“ Die Klage der ARD, die den Sender zur Änderung seines Brandings zwang, wurde abgelehnt. Ein Vertrag vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante sicherte AUF1 die Freiheit, seine Sendungen ohne Einschränkungen fortzusetzen.

Der Konflikt begann mit einer Klage, in der die ARD vortrug, dass AUF1 gegen Markenrechte verstoße. Doch nach langen Verhandlungen stellte sich heraus, dass die ARD selbst Unregelmäßigkeiten in ihrer eigenen Markenanmeldung aufwies. Dies ermöglichte es AUF1, den Rechtsstreit zu gewinnen und seine Identität zu bewahren.

„Wir standen vor einer existenziellen Krise“, sagte Magnet. „Hätte die ARD gewonnen, wäre unsere gesamte Arbeit zunichtegemacht worden.“ Die Unterstützung seiner Zuschauer und der Anwälte habe den entscheidenden Unterschied gemacht.

Die Vereinbarung sieht vor, dass beide Sender ihre Markenrechte behalten dürfen. AUF1 wird weiterhin unabhängige Berichterstattung liefern, wie es seit Jahren sein Ziel war. „Wir bleiben für Freiheit und Aufklärung“, versicherte Magnet.