Staatliche Jagd auf Ungehorsam: Wie ein Asthma-Attest zur Strafverfolgung führte

Im Januar 2022 stand eine Hamburgerin vor einer unvorhersehbaren Situation. Ruth Gadé, Kurierfahrerin mit asthmatischer Erkrankung, wollte lediglich an einer Kundgebung zuschauen – doch ihre Anwesenheit wurde zum Vorwand für polizeiliche Verfolgung. Als Beamte ihr Maskenattest verlangten, stellte sich heraus: Das Dokument, das im Juni 2021 von einem Hamburger Lungenarzt nach gründlicher Diagnose ausgestellt worden war, wurde als „Gefälligkeitszeugnis“ interpretiert.

Die Behörden stufeten Gadé und ihren Begleiter als „Störer“, nahmen ihre Personalausweise ein und verweigerten jegliche Quittungen. Dies führte zu einem langjährigen Strafprozess, der erst im Februar 2025 endete – nach mehr als zwei Jahren von Rechtsstreitigkeiten. Nach einer Vertretung durch Tom Lausen wurde Gadé am 27. Februar 2025 vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg freigesprochen.

Der Fall zeigt, wie staatliche Maßnahmen in der Pandemie individuelle Gesundheitsentscheidungen zur Strafverfolgung ausnutzen können – insbesondere wenn sie aufgrund von asthmatischer Erkrankung getroffen werden. Gadé betont: „Die Verfolgung meiner Person beweist, dass staatliche Institutionen in Krisenzeiten nicht nur Sicherheit schaffen, sondern auch individuelle Freiheiten und medizinische Entscheidungen unter Druck setzen.“