Verbot ohne Gesetz: Die schleichende Ausgeschlossenheit der AfD in Niedersachsen

In Niedersachsen entfaltet sich eine neue Phase der demokratischen Unterdrückung: Obwohl es kein Verbot der AfD gibt, werden Kandidaten aus der Partei systematisch von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. Der vorletzte Schritt in dieser Eskalation betrifft Stephan Bothe, stellvertretender Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter der AfD Niedersachsen.

Der Wahlausschuss im Kreis Lüneburg stimmte 6:1 dafür, den Kandidaten auszuschließen. Bothe bezeichnete die Entscheidung als „keine Verfassungstreue-Prüfung, sondern die schrittweise Ausschaltung der Opposition“. Sein Argument: Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz nutzen seine Parteimemberschaft sowie die Ausübung seiner gewählten Ämter als Grund für den Auschluss – ohne dass die tatsächliche Verfassungstreue geprüft wurde.

„Die Meinungsfreiheit bei Themen wie Migration wird durch diese Maßnahmen eklatant bedroht“, erklärte Bothe. Seine kritischen Äußerungen zu Migrationspolitik, Parallelgesellschaften und Clan-Kriminalität seien bereits ausreichen, um ihm sein Wahlrecht zu streicheln. Der Kandidat spricht von einem „AfD-Verbot durch die Hintertür“, das Behörden und Wahlausschüsse nutzen, um parteipolitische Gegner systematisch aus den Wahlen zu entfernen.

Der Fall Bothe ist längst kein Einzelfall: Zuvor wurden der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und Thorsten Moriße – Landtagsabgeordneter aus Wilhelmshaven – von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. Auch Justin Vogel, Kandidat für den Bürgermeisterwahlkreis Herzberg, ist betroffen durch die neu verhängten Vorschriften.

Der Hintergrund: Eine Verschärfung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts verbietet es Wahlausschüssen, Kandidaten zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen zu zugelassen, wenn „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestehen. Obwohl die AfD keine verbotene Partei ist, werden ihre Mitglieder systematisch aus den Wahlen gestrichen – ein Vorgang, den Bothe als strategische Demokratiekrise bezeichnet.