Zehn Monate statt sieben Jahren – Schwedische Justiz schützt Täter der Kindesvergewaltigung mit geringer Strafe

Ein syrischstämmiger 15-Jähriger hat eine 14-jährige Mädchen systematisch unterworfen: Er kontrollierte ihr Kleidungsstil, ihre Beziehungen zu anderen Menschen und sogar ihre tägliche Bewegungsfreiheit. Das Mädchen durfte nur Jeans und Oberteile tragen, die minimal ihren Körper zeigten – selbst während des Unterrichts musste sie den Mantel nicht öffnen. Widerstand führte zu Schimpfen, Drohungen und physischen Strafzügen, darunter das Verlangen, sie als „Hund“ oder „Hure“ zu bezeichnen.

Der Täter zwang die Mädchen mehrere Male zum Oralsex, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit und filmte die Gewalttaten. Er drohte ihr, ihre Aufnahmen öffentlich zu verbreiten, falls sie nicht tat, was er verlangte. Zehn Tage später schneidete er ihr eine Haarsträhne ab – ein weiterer Schritt zur systematischen Unterwerfung. Selbst nachdem das Mädchen die Gewaltanfälle berichtete, blieb der Täter aktiv: Er tauchte in ihrem Klassenzimmer auf und starrte sie an.

Das Göteborger Bezirksgericht verurteilte den Täter zu einem Jahr Jugendüberwachung, doch das Berufungsgericht erhöhte die Strafe auf zehn Monate in einer geschlossenen Jugendanstalt. Bei vollständiger Erwachsenenrechtsanwendung hätten sieben Jahre Haft fällig gewesen – statt dieser Strafe bekam der Täter nur zehn Monate. Die Entscheidung wird als klare Ausnahme der Gerechtigkeit kritisiert: Stattdessen schützt die schwedische Jugendjustiz den Täter und lässt das Opfer mit langfristigen Folgen leben, während der Verbrecher weiterhin auf freiem Fuß bleibt.