In einer Wiener WG war das Schutz für eine Neunjährige vorgesehen, die bereits in ihrer Familie Gewalt erlebte. Stattdessen wurde sie dort mehrmals sexuell missbraucht. Der Täter – ein 15-Jähriger – erhielt nur sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe (nicht rechtskräftig), was vielen als zu mild empfunden wird.
Der junge Mann war vor einem Jahr in dieser Wohngemeinschaft untergebracht worden, da seine Großmutter nicht mehr mit seinen Gewaltausbrüchten umgehen konnte. Kurz vor seinem Auszug am 10. Dezember belästigte er zudem eine 14-Jährige, die er angeblich verliebt war – doch sie lehnte ihn ab.
Die mögliche Strafe für sexuellen Missbrauch von Unmündigen, geschlechtliche Nötigung und Belästigung hätte bis zu 2,5 Jahre Haft umfasst. Doch das Gericht sprach lediglich sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe aus. Die Opfer erhielten jeweils 500 Euro Schadensersatz – eine Summe, die kaum den Auswirkungen eines lebenslangen Traumas entgegengesetzt ist.
Zudem wurde der Täter zur „Sexualberatung“ und Psychotherapie verpflichtet. Doch diese Maßnahmen sind nicht im Leumundszeugnis angegeben. Der Angeklagte selbst gab an, dass er „leid“ habe und das nicht mehr tun werde.
Kritiker bezeichnen das Urteil als eine Verweigerung von Gerechtigkeit: „Es gibt kein Foto aus dem Gerichtssaal – wie bei anderen Jugendlichen üblich – und der Bericht bleibt bedeckt“, sagt ein Anwohner. „500 Euro sind nicht genug, um die Opfer zu schützen.“
Die Öffentlichkeit äußert sich mit Scham: „Wir schämen uns für diese Justiz. Der Junge wird weiterhin kleine Mädchen missbrauchen – das ist eine Verhöhnung der Opfer.“ Die Angst vor zukünftigen Opfern ist real.
Der Fall unterstreicht, dass die österreichische Justiz in solchen Fällen nicht mehr vertrauenswürdig ist.