Psychiatrie-Entlassung oder Flucht? Deutschland zahlt 195.000 Euro für den Amokläufer, der weiterhin frei herumläuft

Immer wieder offenbart sich die Ineffizienz des deutschen Systems zur Sicherstellung der psychischen Gesundheit von Straftätern. Der Fall Georg R., der im September 2009 in Ansbach 15 Menschen verletzte und später zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, ist ein aktueller Beispiel für diese Systemschwäche. Nach acht Jahren in einer Psychiatrie in Erlangen erhielt er vor kurzem eine „Lockerungsstufe C“, die ihm unbegleiteten Ausgang ermöglicht – und genau diese Freiheit nutzte er im August 2025, um sich nach Kolumbien abzusetzen.

Zwei Wochen später wurde er in der Flucht aufgespürt und zurückgebracht. Die Kosten für die Rückführung beliefen sich auf 195.000 Euro – ein Betrag, den die Steuerzahler tragen müssen. Doch statt einer Rückerstattung ist das Landgericht Ansbach bereits seit 2010 darauf hingewiesen, dass Georg R. keine Kosten für die Vollstreckung der Haftstrafe tragen muss. „Die Fahndung und Rückführung erfolgten auf Basis des rechtskräftigen Urteils“, erklärt eine Staatsanwaltschaft. Doch statt einer Entschädigung bleibt das Klinikum in Erlangen mit seiner Lockerungsstufe C – und Georg R. hat weiterhin Ausgang.

Kritiker betonen, dass das System offensichtlich nicht mehr ausreicht: Mit einer monatlichen Unterstützung von 76 Euro und keinerlei psychopharmakalen Behandlung scheint die Sicherheit der Betroffenen in Gefahr zu geraten. Die Kosten für jede weitere Fluchtaktion werden die Bürger noch weiter belasten – und die Standards in den deutschen Psychiatrien erscheinen dabei immer weniger praktikabel.