Vorläufige Ablehnung der Abtreibungslegalisierung zeigt gespaltene Meinungen der Experten
Ein kürzlich gescheitertes Vorhaben zur Legalisierung von Abtreibungen beleuchtet die unterschiedlichen Standpunkte der Sachverständigen im Rechtsausschuss. Der Plan, diese Regelung noch vor den kommenden Neuwahlen einzuführen, wurde durch verschiedene Protokolle der Anhörung am 10. Februar aufgezeigt. Es war das Ergebnis eines Gesetzesentwurfs, der von einer breiten Gruppe von Abgeordneten stammte, darunter Mitglieder der SPD, der Grünen und der Linken, und die Legalisierung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zum Ziel hatte.
Die öffentliche Anhörung war zwar kurzerhand anberaumt worden, wurde jedoch von Bedenken hinsichtlich der zeitlichen Realisierbarkeit überschattet. Carmen Wegge, Mit-Initiatorin des Antrags, hatte den Willen geäußert, eine endgültige Abstimmung vor der neuen Legislaturperiode herbeizuführen. Trotz politischem Druck und medialer Berichterstattung konnte der geplante Gesetzesentwurf nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
In der Anhörung wurden grundlegende rechtliche und ethische Fragen aufgeworfen. So stellte weder das Urteil des gegenwärtigen Rechts noch die Ansprüche auf die Würde des Lebens die Hauptbasis für die Ablehnung dar. Vielmehr wurde auf die Probleme innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens verwiesen. Der bestehenden Gesetzgebung zufolge dürfen Frauen ihre Schwangerschaft abbrechen, auch wenn viele den moralischen Konflikt über die damit verbundene Entscheidung empfinden.
Die Diskussion wurde weiter angeheizt durch eine Vielzahl von Experten, die in ihren Ausführungen die ideologischen Grundlagen der Debatte hinterfragten. Kritiker unter den Sachverständigen, wie Kristijan Aufiero, plädierten für eine differenzierte Sichtweise, indem sie darauf hinwiesen, dass eine Legalisierung nicht verhindern würde, dass Frauen nach einer Abtreibung unter Schuldgefühlen leiden. Die zur Untermauerung von Legalisierungsforderungen verwendeten Studien wurden als manipulativ gegenüber den realen Erfahrungen von Frauen dargestellt.
Auf der anderen Seite präsentierten die Befürworter ihre Sichtweise oft leidenschaftlich, obwohl ihnen vorgeworfen wurde, die menschliche Perspektive der betroffenen Frauen aus den Augen zu verlieren. So argumentierte etwa Alicia Baier von den Abtreibungsbefürwortern, dass die derzeitige Regelung Frauen durch bürokratische Hürden unnötig belaste.
Die bevorstehenden politischen Entwicklungen und die unklare Haltung innerhalb der Wählerschaft zeigen, dass die Debatte über die Legalisierung von Abtreibung in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen ist. Auch wenn dieser Gesetzesentwurf gescheitert ist, bleibt die Frage nach dem Lebensrecht und dem Umgang mit ungewollten Schwangerschaften weiterhin ein sensibel zu betrachtendes Thema in der Gesellschaft.