Joggen im Wald von Rheinland-Pfalz könnte teuer werden

Joggen im Wald von Rheinland-Pfalz könnte teuer werden

Das Geschehen rund um das Joggen im Wald wird immer bizarrer: Als Reaktion auf angeblich steigende Kosten durch den Klimawandel, plant eine Behörde in Rheinland-Pfalz, Nutzungsgebühren für die Waldausübung zu erheben. Dies betrifft unter anderem die ehemalige Olympionikin und heute als Fitness-Coach tätige Carolin Hingst, die mit ihrem Kurs regelmäßig durch den Ober-Olmer Wald bei Mainz läuft.

Bisher konnte Hingst ihre Sportgruppen ohne Schwierigkeiten im Wald betreuen. Doch nun scheint sie als Geldquelle für die Behörde entdeckt worden zu sein. Laut einem Bericht der „Bild“ erhebt das zuständige Forstamt saftige Gebühren für die „gewinnorientierte“ Nutzung des Waldes. Als Grund wird ein Anstieg der Kosten infolge des Klimawandels genannt, was zu einer Absenkung von bereitgestellten Ressourcen wie Wegen und parkenden Stellplätzen führen solle, so das Forstamt Rheinhessen. Daher sei man gezwungen, Gebühren zu erheben, unterstützt durch Paragraf 22 des Landeswaldgesetzes, der eine Zustimmung des Waldbesitzers für Veranstaltungen im Wald voraussetzt. Eine klare rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung existiert jedoch nicht.

Im Mai 2024 kündigte das Forstamt Hingsts bisherigen Vertrag ohne Vorankündigung und schmiedete den Plan, zehn Prozent ihrer Bruttoeinnahmen von 2025 an zu verlangen, was die Sportlerin als völlig überzogen empfindet. In der Vergangenheit hatte Hingst sogar in Zusammenarbeit mit dem Forstamt einen Spendenlauf organisiert. Nun scheint sich die Wertschätzung für ihre Arbeit bei der Behörde in Grenzen zu halten.

Hingst weist darauf hin, dass ihre Gruppen beim Joggen keinen Schaden im Wald anrichten und keinen Müll hinterlassen. Ironischerweise erhebt das Forstamt jedoch keine Gebühren für Anbieter von „esoterischem Waldbaden“, welches scheinbar im Einklang mit der Natur steht, während das Joggen als gewinnorientierte Tätigkeit betrachtet wird.

Bislang gibt es seitens des Forstamts kein Einlenken. Die Behörde betont, dass eine Erhöhung der Gebühren aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufwands für solche Veranstaltungen gerechtfertigt sei, während weiterhin unklar bleibt, welche zusätzlichen Arbeiten hierdurch entstehen. Joggende Privatpersonen hingegen sind von diesen Gebühren befreit. Aktuell verlangt die Behörde von Hingst noch eine Jahrespauschale von 500 Euro. Hingst hat jedoch angekündigt, sich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen, da sie nicht nur für ihre eigene Sache kämpft, sondern auch für andere Freiberufler, die mit einer Zunahme an Bürokratie und Gebühren konfrontiert werden.

In Anbetracht dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, wann zusätzliche Gebühren möglicherweise auch auf das Atmen erhoben werden. Die arbeitsende Bevölkerung scheint zunehmend unter der Last von finanziellen Forderungen zu leiden.

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