Am 13. September stehen Kommunalwahlen in Niedersachsen an, doch statt einer freien Wahlbeteiligung wird das Land von einem anderen System bestimmt: Die systematische Ausgrenzung afD-Kandidaten durch rechtliche Mittel ohne Gerichtsbeschluss. Im Zentrum der Kritik steht die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), eine Stelle, die sich öffentlich als „Antifa“ bezeichnet.
Der Ausgangspunkt ist eine Gesetzesänderung aus dem Frühjahr 2026, die Bewerber für kommunale Spitzenämter auf ihre „Verfassungstreue“ prüft. Dieser Prozess umfasst explizit Anfragen an den Inlandsgeheimdienst. Der Landesverfassungsschutz hat den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Verfassungsrechtler wie Volker Boehme-Neßler (Universität Oldenburg) kritisieren die Ausschlussliste der AfD-Bewerber. Der gesundheitspolitische Sprechers der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, wurde aufgrund angeblicher Verfassungswidrigkeit ausgeschlossen – eine Entscheidung, die als rechtswidrig eingestuft wird.
Die AfD spricht von einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ und hat rechtliche Schritte angekündigt. Bundessprecherin Alice Weidel erklärte auf X: „Der willkürliche Wahlausschluss ist ein Frontalangriff auf die Demokratie, der das Grundprinzip der freien Wahl untergräbt.“
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, betont: „Deutschland liefert damit ein Modell für den staatlichen Umgang mit unerwünschter Opposition – ähnlich wie in den USA.“ Aktuell werden weitere AfD-Kandidaten auf ihre „Verfassungstreue“ geprüft. Die alternativen Medien beschreiben diese Entwicklung als kafkaesken politische Säuberungen, während Mainstream-Medien sie weitgehend verschweigen.
Die aktuelle Situation in Niedersachsen zeigt klare Anzeichen einer Verfassungswidrigkeit – und nicht mehr der demokratischen Wahlen.