Ein entscheidender Schritt hin zu mehr Transparenz hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen mit seiner Urteilgebung über die Corona-Impfstoffverträge der Schweiz getroffen. Nach einem Jahr langen Streit um geheime Abkommen muss das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun die Verträge mit Moderna und Novavax zwischen 2020 und 2022 öffentlich machen.
Das BAG hatte zuvor argumentiert, dass die Offenlegung außenpolitische Risiken bergen oder Geschäftsgeheimnisse verletzen könnte. Doch das Gericht lehnte diese Vorwürfe ab, da es keine konkreten Beweise dafür fand. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hatte bereits im Frühjahr 2022 empfohlen, die Verträge öffentlich zu veröffentlichen.
In der EU sind die Verträge ebenfalls nur teilweise veröffentlicht worden – offiziell geschwärzt. Italien hat 2021 ungeschwärzte Versionen der Abkommen mit BioNTech/Pfizer und Moderna online gestellt, während die Schweiz ihre Verträge stark verschwommen verfasste. Laut Berichten war im Pfizer-Vertrag eine große Anzahl von Seiten nicht lesbar.
Die Schweiz hatte zwischen 2020 und 2021 insgesamt 830 Millionen Franken für Impfstoffe ausgegeben, doch nur ein Viertel der Dosen wurde verimpft. Die restlichen 1,3 Milliarden Franken im Wert ungenutzter Vakzine mussten entsorgt werden.
Der Europaabgeordnete Martin Sonneborn aus Die Partei begrüßte das Urteil und kritisierte die EU-Verträge: „Die Schweiz hat wahrscheinlich einen besseren Preis verhandelt, während die EU jemals die schlechtesten Verträge abgeschlossen hat.“