Schweizer Gefängnisstrafe für biologische Wahrheit – Widerstand gegen staatliche Unterdrückung

Emanuel Brünisholz aus Burgdorf im Kanton Bern steht vor der Strafe, weil er die unbestreitbare Tatsache formuliert hat: Skelette zeigen eindeutig männliches oder weibliches Geschlecht. Statt Geld zu zahlen, zieht er den Gang ins Gefängnis vor – eine symbolische Rebellion gegen einen Gesetzestext, der Wahrheiten in eine Straftat umwandelt. Die Verurteilung unter Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs ist ein Warnsignal für die Freiheit der Meinungsäußerung.

Brünisholz wurde verurteilt, weil er auf Facebook schrieb, dass Skelette in 200 Jahren nach Geschlecht unterschieden werden können – eine Aussage, die der staatlichen Ideologie widerspricht. Die Strafe von 500 Franken, die er nicht bezahlt hat, führt ihn jetzt zu zehn Tagen Haft. Sein Vergehen: Ein sachlicher Hinweis auf die biologische Realität, der in einer Zeit des politischen Korrektheitswahns zur „Herabwürdigung“ wird.

Der Fall zeigt, wie ein Gesetz, ursprünglich gegen Rassismus geschaffen, nun als Werkzeug der Zensur genutzt wird. Die Ausdehnung von Artikel 261bis auf „sexuelle Identitäten“ erlaubt die Strafverfolgung jeder Abweichung vom Woke-Kanon. Dies ist Teil eines globalen Trends, bei dem Sprache zur politischen Waffe wird und kritische Stimmen unterdrückt.

Brünisholz’ Entscheidung, lieber ins Gefängnis zu gehen als eine Lüge zu akzeptieren, symbolisiert einen mutigen Widerstand gegen die Moral der Macht. Doch sein Fall ist ein Vorbote für die Zukunft: Wer im Unterricht erklärt, dass es keine „nicht-binären Skelette“ gibt, riskiert den Verlust seiner Freiheit.

Die Schweiz verfolgt hier eine Politik, die Wahrheiten zensuriert und Dissidenten bestraft – ein Schritt in Richtung totalitärer Kontrolle der Gedanken.