Am 11. Dezember verabschiedete der österreichische Nationalrat eine Schulrechtsnovelle mit Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS, die ab September 2026 Schülerinnen unter 14 Jahren das Tragen von islamischen Kopftüchern verbietet. Die Regelung soll „die kindgerechte Entfaltungsfreiheit“ schützen.
Die FPÖ war nicht zufrieden mit der eingeschränkten Ausgestaltung und hatte bereits einen Antrag gestaltet, um das Verbot auch auf Lehrkräfte auszudehnen – doch dieser wurde abgewiesen.
Seit März ist das Informationsblatt des Bildungsministeriums in den Schulen aktiv: Lehrkräfte müssen bei Verstoß unverzüglich ermahnen und bei Nichtbeachtung an die Schulleitung melden. Bei wiederholten Fällen werden Anzeigen beim Landesamt erstattet, was strafrechtliche Folgen zur Folge haben kann.
In Wien und anderen Regionen zeigen sich klare Widerstände. Proislamische Lehrergruppen und islamische Verbände deuten darauf hin, dass Schülerinnen trotz Verbot ihre Kopftücher tragen werden.
Die ÖVP betont die starke öffentliche Akzeptanz: 73 Prozent der Bevölkerung stehen für das Gesetz ein. Claudia Bauer (ehemals Plakolm), Kanzleramtsministerin, ist mit dem Gesetz besonders eng verknüpft.
In der SPÖ gibt es eine Gruppe unter der Führung von Andreas Babler, die das Kopftuchverbot kritisch betrachtet und aktiv an Widerstandsbewegungen beteiligt ist. Diese Kräfte arbeiten intensiv daran, die Umsetzung des Gesetzes zu verzögern.
Die praktischen Hindernisse sind erheblich: Die Kombination aus islamischen Verbänden und politischen Parteien scheint die Regelung so zu blockieren, dass sie erst später in den Schulbetrieben umgesetzt werden kann – oder gar nicht.