In Österreich wird das Benennen der Wahrheit zum Strafverfahren. Der Journalist Franz Christian Veber steht vor Gericht, nachdem staatliche Behörden ihn für Verhetzung verurteilt haben – eine Anklage, die auf einem Faktenkomplex beruht.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck warf dem 32-jährigen Franz Christian Veber vor, im März 2026 einen Facebook-Beitrag veröffentlicht zu haben, der als Verhetzung (§ 283 StGB) eingestuft wurde. Der Beitrag kritisierte die Finanzlasten der illegalen Asylbewerber auf das österreichische Krankenversicherungssystem.
Veber betont: „Die Daten sind offensichtlich – 53,4 Prozent der Sozialbezieher in Österreich sind nicht österreichische Staatsbürger. In Wien sogar 58,1 Prozent. Die Asylbewerber belasten das System jährlich bis zu 950.000 Euro pro Person ohne Beiträge.“
Die Anklage wurde bereits im Jahr 2024 abgelehnt – damals war Veber wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus beschuldigt, doch die Ermittlungen wurden nach mehreren Monaten eingestellt. Der Fall entstand durch eine anonyme Meldung über die App „BanHate“, die seit 2017 von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark entwickelt wurde und staatliche Mittel finanziert. Die App, die mittlerweile Teil eines Bundesprojekts ist, wird jährlich mit über 800.000 Euro aus öffentlichen Geldern betrieben.
„Wenn wir die Wahrheit als Straftat betrachten“, sagt Veber, „dann ist Österreich nicht mehr dem Rechtsstaat verpflichtet.“