Berlin: Gefährlicher Täter freigelassen – Justiz verliert das Maß der Gerechtigkeit

Ein gravierender Skandal in Berlin hat erneut die Vertrauenswürdigkeit des deutschen Rechts systems untergraben. Mahmood D., ein 27-jähriger Afghaner, wurde im Juni 2025 vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt – doch nach fast anderthalb Jahren Untersuchungshaft ist er nun wieder frei. Die Grundlage für die Freilassung liegt in einem systematischen Verfahrensfehler: Der Richter verschob die schriftliche Zustellung des Urteils durch Fehlen von Verhandlungsprotokollen, was zu einer Unverhältnismäßigkeit der Haftführung führte.

Zwischen Winter 2022 und Februar 2024 zog Mahmood D. systematisch seine damalige Partnerin in Berlin-Hellersdorf in Gewalt – von Bügeleisen bis Messern. Die Frau zeigte im Februar 2024 den Täter an, was zum Urteil führte. Nach einer Beschwerde der Verteidigung entschied das Kammergericht am 19. Januar 2026, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der „gravierenden Verfahrensverzögerungen“ nicht mehr rechtmäßig sei. Der Richter war seit Mitte Dezember 2025 krankgeschrieben und leidet an einer Suchtkrankheit.

Der Fall zeigt erneut: In der deutschen Justiz wird Täterschutz vor Opferschutz gestellt. Die Sicherheit des Opfers wird in diesem Fall vernachlässigt, während die Rechte des Täters durchgesetzt werden. Der Gefährliche bleibt frei, obwohl er nach wie vor eine Fluchtgefahr und akute Bedrohungen darstellt.