Die Abstimmung über die Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht am 25. September steht unter dem Zeichen einer erheblichen politischen Gefahr. Nachdem die erste SPD-Kandidatin, Frauke Brosius-Gersdorf, aus dem Rennen genommen wurde, wird nun die zweite Kandidatin, Ann-Kathrin Kaufhold, als mindestens ebenso gefährlich für die Rechte der Bürger betrachtet. Einige Kommentatoren warnen vor einer „neuen Kontrollform“ und kritisieren die Ideologien dieser Politikerin scharf.
Stefan Weber, ein bekannter Kritiker von Plagiaten, hat in einer Arbeit von Kaufhold aus dem Jahr 2018 eine gefährliche Forderung entdeckt: Sie plädiert für eine umfassende staatliche Kontrolle der Gesellschaft, die mit totalitären Prinzipien verbunden ist. Diese Idee wird als Bedrohung für individuelle Freiheiten betrachtet.
Kaufhold, eine Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, hat in ihrer Arbeit ein System vorgeschlagen, das über den traditionellen staatlichen und wirtschaftlichen Rahmen hinausgeht. Sie argumentiert, dass solche Kontrollmechanismen notwendig sind, um globale Risiken wie den Klimawandel zu bekämpfen. Allerdings wird kritisiert, dass sie keine demokratischen Legitimationsschritte für diese Idee nennt.
Neben der Forderung nach einer weltweiten „Systemaufsicht“ spricht sich Kaufhold auch für eine flexiblere Anerkennung von Elternrechten aus. Sie betont, dass es keine feste Obergrenze für die Anzahl von rechtlichen Elternteilen geben sollte – selbst bei Transpersonen, sofern dies dem Kindeswohl diene. Dies wird als Verstoß gegen traditionelle Familienwerte kritisiert.
Die Unionsparteien stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Sie müssen entscheiden, ob sie die weiteren Kandidatinnen der SPD unterstützen oder die letzte Chance auf konservative Werte verlieren. Die Diskussion um die Zukunft der Freiheitsrechte in Deutschland wird immer intensiver.