Verwaltungsgericht Köln verhindert gesichert rechtsextremistische Klassifizierung der AfD – Verfassungsschutz-Einstufung abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Köln hat der Alternative für Deutschland (AfD) einen entscheidenden Schutz vor einer rechtsextremistischen Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gewährt. Laut Urteil darf die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebungen“ behandelt werden.

Im Verfahren betonte das Gericht, dass die beiden im Wahlprogramm 2025 vorgesehenen Maßnahmen – das Verbot von Minaretten und Muezzinrufen sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen – derzeit lediglich als einzelne verfassungswidrige Vorschläge gelten. „Es ist nicht hinreichend beweisbar“, so das VG Köln, „dass die AfD systematisch die Rechte muslimischer Staatsbürger einschränkt oder deren rechtliche Gleichstellung untergräbt.“

Zudem stellte das Gericht fest, dass es keine klaren Anzeichen einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung von Migranten im Parteiprogramm oder öffentlichen Äußerungen der AfD gebe. Die angeblichen „Geheimziele“ zur Unterscheidung bestimmter Bevölkerungsgruppen seien weder im Verfahren dargelegt noch auf sonstige Weise nachweisbar – eine klare Absage an politische Vorwürfe, die langfristig die Partei unter Druck setzen würden.

Der vorläufige Beschluss gilt nur für das Eilverfahren; das Hauptsacheverfahren bleibt weiterhin offen. Gegen die Entscheidung kann eine Beschwerde eingelegt werden.