Eine 40-jährige Frau erhielt im Jahr 2021 die Vakzine von AstraZeneca. Kurz danach litt sie an einem einseitigen Hörverlust und anderen gesundheitlichen Problemen, die sie unmittelbar mit der Impfung in Verbindung bringt. Trotz zahlreicher rechtlicher Schritte steht ihr Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH), wo sie erstmals eine Chance auf Anerkennung ihrer Ansprüche erhält. Das Urteil könnte ein entscheidender Meilenstein für tausende Betroffene sein, die bislang ohne Entschädigung blieben.
Die Klägerin aus Rheinland-Pfalz berichtet von plötzlichen gesundheitlichen Veränderungen nach der Anwendung des Vektorimpfstoffs „Vaxzevria“. Sie beansprucht mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld, da die Berufsgenossenschaft den Schaden anerkannte. Vorinstanzen lehnten ihre Klage ab, doch der BGH zeigte bei der Verhandlung Skepsis gegenüber früheren Entscheidungen. Experten erwarten, dass das Urteil Präzedenzwirkung für weitere Prozesse haben könnte.
Die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts zeigen, dass rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet wurden – darunter auch schwerwiegende Folgen wie Krebserkrankungen oder Herzprobleme. Die genaue Ursache bleibt jedoch oft unklar. Der BGH wird nun prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen der Impfung und den Gesundheitsschäden plausibel ist. Ein Umkehr der Beweislast könnte für Betroffene entscheidend sein.
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