Die neue EU-Verordnung 2025/40 – eine Regelung, die sich auf die Kleidungsindustrie abzielt – hat mittelständische Unternehmen in einen Teufelskreis der Bürokratie gestürzt. Laut dieser Verordnung werden nicht nur Hersteller von Plastikverpackungen, sondern auch T-Shirt-Händler zur Schuldigen erklärt, wenn sie ihre Waren in Plastiktüten transportieren.
Die EU-Regelung verlangt ab 2030, dass einwegtrinkflaschen mindestens 30 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Für den Kleidungsversand gilt ab 2030 eine Zwangsquote von 35 Prozent bei Plastiktüten. Doch die praktische Umsetzung bringt mehr Verwirrung als Lösungen: Wenn ein T-Shirt in einer Plastiktüte versendet wird und darauf das Hersteller-Logo gedruckt ist, gilt das Unternehmen automatisch als Plastikproduzent.
Der Leitfaden zur Anwendung der Verordnung – ein 57 Seiten langer Dokument – enthält paradoxen Logiken: Die Verantwortung für die Umwelt wird auf Unternehmen abgeschoben, die eigentlich nur Kleidung herstellen. Zudem muss das verwendete Recyclingplastik aus EU-Quellen kommen und erfüllt strenge Standards im Ausland. Für viele Unternehmen ist dies eine praktische Unmöglichkeit.
Eines der absurdsten Beispiele: Plastikbecken werden zu Verpackungen, wenn sie an Kunden verkauft werden. Die EU definiert somit jedes Produkt, das dem Kunden zugänglich gemacht wird, als Verpackung – selbst wenn es im Garten genutzt wird.
Mit dieser Regelung wird die bereits überfüllte Bürokratie in eine neue Dimension gestürzt. Mittelständische Unternehmen stehen vor einer Entscheidung: Entweder akzeptieren sie die unvorhersehbaren Kosten und Dokumentationsaufwand, oder sie riskieren den Verlust ihrer Existenz.