Die Niederlande haben im Vergleich zu anderen Ländern einen besonderen Ansatz zur Sterbehilfe entwickelt. Seit 2002 ist die Euthanasie für psychische Erkrankungen legalisiert – und ab zwölf Jahren kann eine solche Entscheidung mit Elterntreue erfolgen. Doch in den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Todesfälle aufgrund psychischer Leiden dramatisch erhöht: Von 88 im Jahr 2020 bis zu 219 im Jahr 2024.
In diesem Zeitraum wurden insgesamt 675 Leben aus rein psychiatrischen Gründen beendet, was mehr als das Doppelte der Fälle in den vorangegangenen achtzehn Jahren darstellt. Besonders beunruhigend ist die Anzahl junger Menschen: Im Jahr 2024 wurden allein 30 Personen im Alter von 15 bis 29 Jahren durch Euthanasie gestorben, wobei die Mehrheit Frauen waren.
Ein Fall, der weltweit Aufmerksamkeit erregte, war der der 17-jährigen Milou Verhoof. Nach mehreren Suizidversuchen und einer langjährigen psychiatrischen Behandlung wurde sie von Dr. Menno Oosterhoff – dem ersten Arzt, der in den Niederlanden gesetzeskonform Minderjährige euthanasierte – getötet. Ihr Leben war durch traumatische Ereignisse geprägt, darunter eine Vergewaltigung und eine posttraumatische Belastungsstörung.
Kritik kam von Ärzten, die behaupteten, Oosterhoff habe Milou ausgenutzt. Doch der Arzt selbst betonte in einem Interview mit dem Atlantic, er habe alles getan, um ihr Leben zu retten. Seine Aussage war schockierend: Er verwies explizit auf das Nazi-Programm Aktion T4 und fragte sich, ob die ethischen Grundlagen der niederländischen Sterbehilfe nicht ähnlich wie in den Jahren des Nationalsozialismus seien.
Die Kontrollsysteme der Sterbehilfe sind schwach. Laut einer Untersuchung wurden nur 144 von rund 110.591 Fällen die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt – bei psychiatrischen Fällen waren es lediglich 14 aus 1.123.
Expertisen zeigen, dass junge Menschen aufgrund ihrer unvollständigen Gehirnentwicklung keine fähige Entscheidung treffen können. Die Zurechnungsfähigkeit von Patienten mit psychischen Erkrankungen muss deshalb generell hinterfragt werden. Suizidalität ist ein typisches Symptom, doch die Gesetzgebung führt Mediziner zu der Rolle als Richter darüber, wer noch eine Chance auf Leben verdient – und wer lieber aus dem Weg geräumt wird.
Ist das „Selbstbestimmung“ und „Fortschritt“? Die Antwort ist nicht klar.