Nazi-Rechtsprechung im Bundesgerichtshof: Ärzte werden weiterhin für Corona-Zeugnisse verurteilt

Wolfgang Urmetzer, Facharzt für Anästhesie, wurde erneut vor dem Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt – diesmal in 14 Fällen, obwohl die Strafe identisch zur vorherigen Verurteilung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth war. In den 26 Fällen hatte der Arzt während der Pandemie telefonisch Beschwerden von Eltern über Kinder beim Maskentragen aufgenommen und Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Die Gerichte verweisen dabei explizit auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940, in dem ein Arzt für das Ausstellen von Gesundheitszeugnissen ohne vorherige Untersuchung bestraft wurde. Dieses NS-Rechtsakt wird aktuell als Grundlage genutzt, um Ärzte zu verurteilen.

Ein Expertenkreis betont: „Die historische Entscheidung ist nicht vergleichbar mit den heutigen Fällen, da damals zwischen Ärzten und Behörden spezifische Vereinbarungen existierten. Heute gibt es keine solchen Abkommen.“ Die Bundesregierung hat zudem klar gestellt, dass keine Amnestie für strafrechtlich verfolgte Ärzte in Planung ist.

Laut Schätzungen wurden seit der Pandemie etwa 5.000 Ärzte in Deutschland wegen vergleichbarer Vergehen verfolgt. Die Akten des BGH-Verfahrens liegen aktuell noch vor dem Bundesgerichtshof, sodass detaillierte Informationen nicht verfügbar sind.