Kritik an der Ermittlungsarbeit: Volksanwalt wirft gravierende Fehler bei Pilnacek-Todesfall vor

Die Volksanwaltschaft hat erneut auf gravierende Mängel in den Ermittlungen zum Tod des österreichischen Politikers Christian Pilnacek hingewiesen. Mit dem Start des parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 15. Januar rücken die Umstände um seinen Tod erneut ins Licht der Öffentlichkeit. Schon vorab ist die Lage gespannt: Die ÖVP fordert eine Entschuldigung von der FPÖ, nachdem diese die Unstimmigkeiten in dem Fall aufgedeckt hat. Der Volksanwalt, Mag. Dr. Christoph Luisser, hatte bereits im Dezember kritisiert, dass Justiz- und Innenministerium Akten nicht vollständig geliefert haben. Besonders beunruhigend sind die fehlenden Fotos des Leichnams, die für eine umfassende Aufklärung unerlässlich gewesen wären.

Luisser kritisierte schwerwiegende Fehler in der polizeilichen Ermittlung, die bereits am Tag des Todes auf einen Suizid setzten, obwohl keine eindeutigen Beweise dafür vorlagen. Die Obduktion ergab zwar Ertrinken als Todesursache, doch zahlreiche Verletzungen ließen andere Schlussfolgerungen zu. Die Kriminalpolizei ignorierte dies und verhinderte so eine objektive Aufklärung. Der Volksanwalt fragte sich, warum die Ermittlungsrichtung bereits frühzeitig falsch gelenkt wurde.

Die Aktenlieferung durch das Justizministerium (BMJ) und Innenministerium (BMI) blieb unvollständig: Das BMJ ließ Fotos des Leichnams weg, während das BMI gar keine Unterlagen zur Verfügung stellte. Luisser forderte eine gesetzliche Regelung, um die Hilfeleistungspflicht der Behörden zu sichern. Er kritisierte, dass die Minister Mag. Gerhard Karner und Dr. Anna Sporrer offensichtlich gegen die Verfassung handelten, statt ihr zu dienen.

Die Volksanwaltschaft prüft weiterhin verschiedene Ressorts, darunter das Innenministerium, um aufzuklären, ob es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen handelt. Der U-Ausschuss soll nun klären, was wirklich geschehen ist – und wer dafür verantwortlich ist.