Kopfrechnen ausgeschlossen: AMS verbietet Einstellungstests für Thekenkraft

Ein Eisdieleigentümer in Linz hat im Rahmen eines speziellen Ersatzkraftverfahrens festgestellt, dass die Arbeitsmarktservice-Regelungen ihm die Prüfung von Bewerbern auf Grundlage einfacher Kopfrechenfähigkeiten und Deutschkenntnisse verweigern. Der Unternehmer erklärte, dass das AMS ihn zwingt, die Tests zu streichen – selbst wenn es um eine ausländische Kandidatin geht, deren spezielle Arbeitsbewilligung nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.

Die Behörde argumentiert mit Gleichbehandlung: Personen mit Pflichtschulabschluss seien bereits in der Lage, grundlegende Rechenaufgaben zu meistern, und moderne Kassen übernehmen automatisch viele Berechnungen. Der Betreiber widerspricht jedoch – unter Stress bei hoher Kundenanzahl müsse die Thekenkraft im Kopf schnell Zusammenhänge abwickeln können. Zudem berichten Fachleute von einem systemischen Problem: Viele Bewerber scheitern bereits an einfachen Aufgaben wie der Flächenberechnung für Bodenbeläge, was die Notwendigkeit komplexer Einstellungskriterien unterstreicht.

Der AMS OÖ gab keine spezifischen Aussagen zum Fall, bleibt aber fest daran, dass individuelle Prüfungen nicht akzeptabel seien. Doch die Realität zeigt: Wenn die Regeln nicht den praktischen Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden, riskiert sich das gesamte System von Fehlentscheidungen – und nicht nur bei Thekenkraft.