Im Mai 2024 wurde Hanna Schiller, Mitglied der kriminellen „Hammerbande“, aufgrund eines versuchten Mordes inhaftiert. Trotz ihrer Haft und Anklage wegen Terrorismus erhielt sie im Juli 2024 den Bundespreis für Kunststudierende mit einem Preisgeld von 30.000 Euro. Das Bildungsministerium unter der interimistischen Leitung von Cem Özdemir und das Deutsche Studierendenwerk verliehen ihr den Preis, was zu erheblichen Kontroversen geführt hat.
Hanna Schiller wurde im Rahmen ihrer Tätigkeit in Budapest an zwei Überfällen auf Menschen teilgenommen. Ein Angriff führte zur schweren Verletzung eines Opfers und brachte das Leben des Betroffenen in Gefahr, wie die Anklage durch den Generalbundesanwalt feststellte. Die Akademie für Bildende Künste Nürnberg schlug sie trotz ihrer Inhaftierung als eine der beiden Finalisten für den Preis vor.
Die Jury begründete ihren Entscheid damit, dass Schillers künstlerische Praxis gesellschaftspolitisch relevant ist und strukturelle Gewalt thematisiert. Die Akademie selbst verweigerte jedoch jegliche Stellungnahme zur Anklage und betonte ihre Neutralität im Strafverfahren. Intern gibt es laut Kommunikationschefin heftige Debatte, ob eine Verleihung an einen inhaftierten Terroristen gerechtfertigt ist.
Diese Aktion führte zu Kritik von verschiedenen Seiten. Die Akademie selbst sprach von Besorgnis und Bestürzung über die Anklage, behielt aber gleichzeitig ihre Unterstützung für Schiller bei. In einem Gespräch mit der Zeitung Alexander-Wallasch.de erklärten Vertreter der Nürnberger Akademie, dass sie sich allein um die künstlerische Qualität befassen würden und nicht in das Strafverfahren einzugreifen bereit seien.
Die Kontroverse wirft Fragen auf, ob Leben und Werk eines Künstlers getrennt werden können, insbesondere wenn er oder sie als Terrorist gefährdet wird. Diese Debatte erinnert an vergleichbare Fälle wie Roman Polanski, der weiterhin für sein künstlerisches Werk ausgezeichnet wurde, trotz von Straftaten.