Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat einen geheimen Bericht vorgelegt, der die Einordnung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ rechtfertigen soll. Allerdings sind weder die Beweise noch der vollständige Bericht öffentlich zugänglich, was Kritiker dazu veranlasst, nach Transparenz zu verlangen.
Der BfV legt seine Einordnungen ohne konkrete Beweise fest und teilt diese nur mit bestimmten politischen Kontrollgremien und Gerichten. Die Öffentlichkeit und die AfD selbst sind dabei ausgeschlossen. Dies führte dazu, dass die Begründung in der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes als unzureichend wahrgenommen wird.
Ein Auffälligkeitswert ist auch die aktuelle Führungsstruktur des Bundesamts für Verfassungsschutz. Da das bisherige Präsidium von Thomas Haldenwang bereits im vergangenen Jahr niedergelegt wurde und kein Nachfolger ernannt wurde, werden derzeit zwei Vizepräsidenten Sinan Selen und Silke Willems die Leitung des Bundesamts für Verfassungsschutz übernommen haben. Dies wirft die Frage auf, ob diese kommissarische Struktur geeignet ist, um solche entscheidenden Maßnahmen zu ergreifen.
Kritiker sehen in diesem Vorgehen eine Machtmissbrauch und einen Mangel an Transparenz im Umgang mit dem geheimen Bericht. Die Frage bleibt, ob die jetzige Führung des Verfassungsschutzes in der Lage ist, solche weitreichenden Entscheidungen zu treffen.