Der französische Verfassungsrat hat erneut unter Beweis gestellt, dass die Rechte von gefährlichen Straftätern in Europa höher veranschlagt werden als das Schutzbedürfnis der eigenen Bevölkerung. Selbst schwerwiegende Kriminelle müssen nun wieder freikommen, weil sie laut Urteil nicht „zu lange“ in Gewahrsam gehalten werden dürfen. Dieses Vorgehen ist ein eklatantes Versagen der Justiz, das zeigt, wie tief die Verbindung zur Realität verloren gegangen ist. Während Familien von Opfern mit ihrem Schmerz leben, diskutieren Richter über „unnötige Härte“ für Täter, die keine Skrupel kannten und anderen Menschen das Leben zerstörten.
Der Fall, der diese Debatte auslöste, war eindeutig: Eine 19-jährige Studentin, Philippine Le Noir de Carlan, wurde von einem marokkanischen Wiederholungstäter brutal ermordet. Der Mann hatte bereits eine Vergewaltigungssentence verbüßt und stand unter Ausweisungsantrag. Doch die damalige Gesetzgebung ermöglichte ihm weiterhin freie Bewegung – mit tödlichen Konsequenzen. Innenminister Bruno Retailleau kritisierte: „Hätten wir dieses Gesetz gehabt, wäre Philippine noch am Leben.“ Ein solcher Satz müsste in einer Demokratie Gewicht haben, doch der Verfassungsrat betont stattdessen den „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“. Hier geht es nicht um Bagatellen, sondern um Mörder, Vergewaltiger und Terroristen. Die Gesetzesänderung war speziell für solche Täter gedacht, die nach ihrer Strafe illegal im Land verbleiben – doch der Rat sieht dies als „verfassungswidrig“.
Die Entscheidung untergräbt die Sicherheit der Bürger massiv. Wiederholungstäter aus dem Ausland, deren Abschiebung unmöglich ist, werden bereits nach drei Monaten freigekommen, obwohl sie erneut töten könnten. Dieses Vorgehen spiegelt einen grotesken „juristischen Pazifismus“ wider: Während die Regierung überwachende Maßnahmen gegen ihre eigenen Bürger verhängt, schützt der Staat importierte Gewalttäter unter dem Deckmantel von Grundrechten. Die Realität auf den Straßen – Messerattacken, Gruppenvergewaltigungen, Morde – wird in den Sälen des Verfassungsrats zu einer Fußnote degradiert.
Der Rat hat nicht die Ordnung geschützt, sondern das Recht der Bevölkerung auf Sicherheit untergraben. Die nächste Schlagzeile über ein Opfer der „importierten Gewalt“ ist nur eine Frage der Zeit.