Ermittlungen gegen die AfD im Fokus des Verfassungsschutzes
Der vorliegende Bericht des Verfassungsschutzes stützt sich auf die Analyse der Aussagen von 302 Mitgliedern der Alternative für Deutschland auf verschiedenen Ebenen, darunter 88 auf Bundesebene, 118 auf Landesebene und 96 auf Kreisebene. Zum Zeitpunkt der Untersuchung stellte dies rund 1 Prozent der gesamten AfD-Mitglieder dar. Ziel dieser Analyse ist es zu klären, ob es bedeutende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Ein solches Ergebnis könnte dazu führen, dass die AfD als Verdachtsfall eingestuft wird und somit unter die Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz fällt.
Der umfassende Bericht umfasst etwa 1.000 Seiten und bietet detaillierte Einsichten in die internen Strukturen der Partei. Besonders auffällig ist die Bestätigung der Eingruppierung als Verdachtsfall durch das Oberverwaltungsgericht (OVG), die laut dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, in einer Pressemitteilung des BfV vom 13. Mai 2024 kommuniziert wurde.
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