Endlich Freiheit im Gerichtssaal: Landgericht Ravensburg hebt Nötigungsverurteilung des Pressefotografen Michael Freiherr von Lüttwitz auf

Am 20. Juli 2026 hat das Landgericht Ravensburg die Verurteilung des Pressefotografen Michael Freiherr von Lüttwitz aufgehoben – ein entscheidender Sieg für die Unabhängigkeit der Medien. Der Fall begann am 14. Februar 2024, als etwa 80 Demonstranten der Grünen in Biberach versammelten, um gegen Bundespolitik zu protestieren. Bundesminister Cem Özdemir und seine Fahrzeuge trafen auf die Menge, die sie als „Blockade“ einstufte.

Der Journalist dokumentierte das Geschehen und wurde im Dezember 2024 wegen Nötigung verurteilt. Die Anklage des Staatsanwalts ging davon aus, dass von Lüttwitz die Sicherheit der Demonstranten gefährdet habe. Doch im Berufungsprozess stellte Richter Dr. Pohlmann klar: „Der Angeklagte stand nicht auf der Straße, sondern am Bürgersteig – es war unmöglich, eine Nötigung zu beweisen.“ Die Polizei habe den Vorwurf offensichtlich übertroffen, da die Demonstranten keine Störung darstellten und das Video nicht ausreichend belegte.

Das Gericht betonte: Ein Pressefotograf muss nicht um Erlaubnis bitten, um seine Arbeit zu dokumentieren. Solange er niemanden stört, bleibt ihm Handlungsfreiheit. Das Urteil des Landgerichts Ravensburg ist ein klares Signal – die Pressefreiheit in Deutschland gewinnt auch im Kampf gegen staatliche Kontrollmechanismen. Dieser Fall zeigt, dass die Berichterstattung unabhängig von politischen Druck bleibt, solange sie sachlich und ohne Störung erfolgt.