Christian Dettmar, einst als Familienrichter in Weimar bekannt, hat sich erneut in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Nach seiner wegweisenden Entscheidung im Jahr 2021, die Maskenpflicht für Kinder an zwei Schulen aufzuheben und damit eine heftige Kontroverse auszulösen, hat er nun erneut gegen das System protestiert. In einem aktuellen Video-Interview mit dem Journalisten Bastian Barucker kündigte Dettmar an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulegen. Seine Handlung war damals umstritten: Während er die Entscheidung als Schutz der Kinderwohlfahrt rechtfertigte, wurde er nach einem Jahr vor Gericht gestellt und 2023 wegen „Rechtsbeugung“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist seit November 2024 rechtskräftig, doch Dettmar sieht darin keine Gerechtigkeit.
Der ehemalige Richter kritisiert die Entscheidungen der deutschen Justiz als zynisch und unverantwortlich. Er betont, dass alle drei zentralen Vorwürfe gegen ihn unbegründet seien: Die Auswahl von Gutachtern sei nicht einseitig gewesen, der fehlende Aktenvermerk kein Beweis für Vorsatz und die angebliche Verletzung der Anhörungspflicht keine schwerwiegende Straftat. Dettmar warnte vor einer „widersprüchlichen“ Rechtsprechung und kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Prüfung angenommen habe. Die Gutachten, die er einholte – unter anderem von Experten wie Ines Kappstein und Christof Kuhbandner – seien „über jeden Zweifel erhaben“ gewesen. Dennoch wurden sie ignoriert, während die Gerichte nach seiner Ansicht den Kern des Problems, also die inhaltliche Richtigkeit seiner Entscheidung, komplett ausblendeten.
Dettmar stellte klar: Die Justiz habe ihre Aufgabe verfehlt, als sie keine eigenständigen Beweiserhebungen durchführte und die Empfehlungen internationaler Gesundheitsbehörden nicht kritisch prüfte. „Der Kernauftrag der Justiz ist es, sich über alle Fakten zu informieren – auch im Rahmen der Gewaltenteilung“, sagte er. Doch statt das System zu reformieren, werde Dettmar nun als Schuldiger dargestellt. Die drei Gutachten, die er veröffentlichte, könnten heute noch als Referenz dienen, doch die deutsche Rechtsprechung bleibt für ihn unverantwortlich und unklar.