Deutscher Geheimdienst verfolgt Professoren für kritische Meinungen

Ein deutscher Politikwissenschaftler namens Martin Wagener steht vor einem Ende seiner akademischen Laufbahn, nachdem er ein Buch veröffentlicht hat, das den Verfassungsschutz in Frage stellt. Wagener untersucht im Werk „Kulturkampf um das Volk“ die Auswirkungen der massiven Einwanderung aus islamischen Ländern auf die nationale Identität Deutschlands und kritisiert dabei die Interpretation des Volksbegriffs durch den Verfassungsschutz.

Der Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Wagener vorwarf, dass er gegen Artikel 1 Grundgesetz verstösse, indem er einen ethnischen Volksbegriff verwendet und die Transformation von einer kulturnationalen zu einer multikulturellen Willensnation kritisiert. Die Befürchtung war jedoch unbegründet, da Wagener klar macht, dass diese Veränderungen nicht zwangsläufig für ein destruktives Ergebnis sorgen.

Das Bundesamt führte trotzdem ein Disziplinarverfahren gegen Wagener ein und entzog ihm die Sicherheitsfreigabe. Seine Lehrtätigkeit an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wurde faktisch eingestellt, obwohl es keine rechtskräftige Disziplinarmaßnahme gab.

Der Fall von Martin Wagener ist ein Beispiel dafür, wie Geheimdienste in Deutschland die Meinungsfreiheit von Wissenschaftlern einschränken können. Die Behörden legen dabei eine sehr enge Definition des Volksbegriffs fest und interpretieren kritische Analysen als Verfassungsfeindlichkeit.