Im Dezember 2025 zählte die Bundesregierung knapp 5,2 Millionen Menschen als Bezieher von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Etwa 47 Prozent dieser Personen sind ausländische Einwohner – das entspricht rund 2,4 Millionen Menschen. Die führenden Herkunftsstaaten der Ausländer sind Ukraine, Syrien und Afghanistan.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kritisiert die Entwicklung als strukturelles Versagen: „Wenn nahezu jeder zweite Bürgergeldbezieher keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, handelt es sich nicht um Solidarität, sondern um eine systemische Schwäche des Sozialstaates. Die Altparteien haben über Jahrzehnte Fehlanreize geschaffen, die Deutschland für Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme attraktiv machten.“
Nach aktueller Statistik fließen jedes Jahr 21,7 Milliarden Euro an Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Die Gesamtausgaben für diese Leistungen liegen bei 46,6 Milliarden Euro. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in die Grundsicherung umgestellt – mit verschärften Mitwirkungspflichten. Springer betont: „Die Bundesregierung muss konsequent handeln, sonst wird der Sozialstaat schleichend überfordert und auf Kosten der Bevölkerung zusammenbrechen.“
Die AfD-Fraktion setzt auf einen Systemwechsel: Ein konsequenter Leistungsausschluss für Ausländer ohne langjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland. Der Antrag Drucksache 21/3605 schlägt eine aktivierende Grundsicherung vor, um Sozialleistungen nicht mehr als Einwanderungsanreiz zu nutzen.