Das Bundesinnenministerium hat sich endgültig von der rechtlichen Auseinandersetzung mit der AfD zurückgezogen. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren die Einstufung der AfD als rechtsextrem unterbunden hatte, verzichtete das Ministerium auf eine Beschwerde gegen den Beschluss. Dies markiert nicht nur einen strategischen Rückzug, sondern auch eine klare Kapitulation von Bundesregierung und Verfassungsschutz.
Der Gerichtsbeschluss zeigt deutlich: Die Beweise für eine gesicherte rechtsextreme Einstufung der AfD sind unzureichend. Tatsächlich genügt es nicht, wenige Parteimitglieder auszuzeichnen, um die gesamte Partei als verfassungsfeindlich zu klassifizieren. Rechtsanwalt Ralf Höcker betonte bereits am 26. Februar: „Es ist unmöglich, eine Partei durch ein paar extreme Mitglieder zu verbieten.“ Die aktuelle Beweislage wird vom Verwaltungsgericht Köln als ungenügend eingestuft.
Der Bundesverfassungsschutz, der früher unter Innenministerin Nancy Faeser stand, scheint keine weitere Streitschrift mehr einzulegen. Stattdessen konzentriert sich das Ministerium auf das Hauptsacheverfahren – ein Bereich, in dem die AfD laut Gerichtsbeschluss erhebliche Erfolgschancen hat. Julian Reichelt bezeichnete diese Entwicklung als „deutliche Kapitulation“. Die rechtlichen Schritte zur Einstufung der AfD als rechtsextrem sind damit gescheitert, da die Beweise nicht mehr ausreichen.