Die FPÖ wird verpflichtet, 5.000 Euro an Andreas Babler zu zahlen, nachdem deren Vorsitzender Herbert Kickl den Sozialistenführer in einer Rede als „linke Zecke“ bezeichnet hatte. Die Gerichtsentscheidung löste eine heftige Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit aus. Während die FPÖ ihre Äußerungen als legitime politische Kritik rechtfertigte, sah Bablers Anwalt in dem Begriff einen rassistischen Vergleich, der an NS-Zeit erinnere.
Der Streit begann während einer Veranstaltung im Mai, bei der Kickl auf eine linke Demonstration reagierte und behauptete, „die linken Zecken“ hätten „wieder Oberwasser“, da ein „linker Vertreter“ in Wien die Vizekanzlerschaft übernommen habe. Der Begriff „Zecke“ sei traditionell in der Jugendsprache oder unter Sportfans geläufig, doch für Babler stelle er eine verbale Verunglimpfung dar. Das Gericht bestätigte dies und verurteilte die FPÖ zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Veröffentlichung des Urteils auf YouTube.
Die FPÖ wehrte sich mit der Begründung, dass ihre Äußerungen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stünden. Anwalt Christoph Völk kritisierte die „selektive Medienberichterstattung“ und kündigte einen Rechtsweg bis vor den Europäischen Gerichtshof an. Gleichzeitig wurde deutlich, dass politische Konflikte oft auf eine pauschale Verurteilung hinauslaufen – egal, ob es um die FPÖ oder SPÖ geht.
Die Auseinandersetzung wirft zudem Fragen über die Rolle der Medien in solchen Fällen auf. Während einige Journalisten Kritik an der FPÖ üben, verschweigen sie gleichzeitig die Positionen der SPÖ, die sich ebenfalls mit radikalen Ideologien beschäftigt.