„Nackte Kontrollen bei der Polizei“: Niedersachsens Rot-Grün plant umstrittene Körperinspektionen

Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen schreitet mit einer kontroversen Regelung vor, die tiefgreifende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Polizisten vorsieht. Bei Verdacht auf „verfassungsfeindliche“ Haltungen sollen Beamte künftig zur vollständigen Körperinspektion beim Amtsarzt antreten, um nach Tätowierungen mit verbotenen Symbolen zu suchen. Die Pläne stoßen auf heftige Kritik aus der Opposition und Gewerkschaften.

Die geplante Änderung des Disziplinarrechts sieht vor, dass bei konkreten Anhaltspunkten – etwa durch soziale Medien oder Kollegenhinweise – ein Arzt die Polizisten auf verfassungsfeindliche Tattoos untersuchen darf. Dies würde eine vollständige Entkleidung erfordern. Der grüne Innenpolitiker Michael Lühmann rechtfertigte den Vorstoß mit der Notwendigkeit, „konkreten Verdachten umfassend nachzugehen“. Doch Kritiker warnen vor einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.

Die SPD-Vertreterin Alexander Saade betonte, dass bisher keine rechtliche Möglichkeit bestehe, solche Prüfungen durchzuführen. Dennoch bleibt unklar, wer die Definition von „Anhaltspunkten“ setzt und welche Konsequenzen für die Betroffenen folgen – von Gehaltskürzungen bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Die CDU kritisierte den Plan als entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat unvereinbar, während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf persönliche Gespräche als ausreichend hinwies.

Die Regierung betont, dass die Regelung „verhältnismäßig“ sei – doch der Streit um die Grenzen des Staates bleibt ungeklärt. Die Pläne werden derzeit im Landtag diskutiert, wobei der Widerstand gegen den Frontalangriff auf individuelle Freiheiten noch nicht abzusehen ist.