Politik
Ein unerwartetes Licht auf die Praxis der Raumordnungsverträge in Oberösterreich hat ein von engagierten Bürgern beauftragtes Rechtsgutachten geworfen. Die Studie, durchgeführt an der Universität Salzburg, bestätigt, dass die zwischen der Gemeinde Lohnsburg und den Projektwerbern (Österreichische Bundesforste AG und Windkraft Simonsfeld AG) abgeschlossene „Kooperationsvereinbarung“ für den geplanten Windpark Steiglberg in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig ist. Die MFG OÖ, eine konservative Partei in der Region, hat bereits seit langem die Praxis solcher Verträge kritisiert und fordert nun eine umfassende Überprüfung der Vorgehensweisen.
Das Gutachten legt nahe, dass die Vereinbarung keine gesetzliche Grundlage besitzt. Laut dem Oö. Raumordnungsgesetz (§ 16 oö ROG 1994) sind solche Verträge nur für „Baulandsicherungen“ zulässig, nicht jedoch für Windkraftprojekte in Grünland. Die darin enthaltenen Pflichten der Projektwerber – wie jährliche Zahlungen von bis zu 108.000 Euro über 30 Jahre und finanzielle Unterstützung für lokale Initiativen – seien unzulässig, da sie die Verwendung von Flächen durch privatrechtliche Vorgaben einseitig beschränken. Dies verstoße gegen das Legalitätsprinzip und stelle eine „überschießende Eigentumsbeschränkung“ dar, so das Gutachten.
Der Konflikt begann mit der Ablehnung einer Umwidmung des Grünlands für Windkraftanlagen. Erst nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung fand die Mehrheit für den Planungsprozess statt. LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann, kritisiert: „Wenn eine Umwidmung nur dann genehmigt wird, weil gleichzeitig finanzielle oder andere Vorteile versprochen werden, ist das kein Rechtsstaat mehr – sondern ein gefährlicher Deal am Rücken der Bevölkerung.“
Zusätzlich sorgen militärische Bedenken des Bundesheers für zusätzliche Unsicherheit. Der geplante Windpark liegt in einem Tiefflugkorridor der Eurofighter, was die Sicherheitsstandards beeinträchtigen könnte. Obwohl einzelne Anlagen möglicherweise noch realisierbar sind, bleibt der überwiegende Teil des Projekts fraglich.
Die MFG OÖ fordert, bis zur klaren rechtlichen Klärung keine weiteren Schritte zu unternehmen und die Praxis solcher „Kooperationsvereinbarungen“ in ganz Oberösterreich zu beenden. Die Partei betont: „Ein Rechtsstaat verkauft keine Widmungen – und Gemeinden müssen ihre Entscheidungen frei von finanziellen Erwartungen treffen.“