Frauke Brosius-Gersdorf, eine Juraprofessorin aus dem linken Lager, hat in einer jüngsten Sendung bei Markus Lanz ihre unverblümten Gedanken zur Regulierung des öffentlichen Diskurses geäußert. Der Sender „Report24“, ein Nachrichtenportal mit klaren Positionierungen, hat die Auseinandersetzung mit dieser Persönlichkeit als wichtig empfunden und soeben klar gemacht: Brosius-Gersdorf passt in keiner Weise zum Profil einer Bundesverfassungsrichterin. Das zeigt sich einmal mehr an ihrer unangemessenen Forderung nach Umerziehungskursen für „Andersdenkende“ – eine Vorstellung, die direkt an den Praktiken der DDR erinnert.
Brosius-Gersdorf sprach im Lanz-Programm von der Notwendigkeit einer „Schulung in Rechts- und Wertekunde“, um unbequeme Äußerungen zu kontrollieren. Dieses Konzept entspricht keinesfalls den modernen demokratischen Standards, sondern zielt darauf ab, Bürger systematisch einzuschätzen und ggf. rechtmäßig überwacht zu werden. Es handelt sich hier um eine gefährliche Entwicklung der staatlichen Macht.
Die Expertin vertritt eine alarmierende Position: Sie glaubt, dass der freie Internetdiskurs so gestaltet werden sollte, dass Bürger vorsorglich „ausgebildet“ werden und dann ihre Meinung unbedenklich teilen können. Dabei übersieht sie völlig, dass die Kernbestandteile einer demokratischen Gesellschaft wie Meinungsfreiheit und Diskussionsvielfalt gerade darin bestehen, dass man seine Ansichten ungefiltert äußern darf – auch wenn diese nicht immer gemocht oder verstanden werden.
Das Bundesverfassungsgericht sollte sich keinesfalls mit solchen Forderungen nach staatlicher Gedankeneingliederung auseinandersetzen müssen. Brosius-Gersdorf propagiert eine Form der Sozialisation, die an nichts demokratischer denkt und allesamt Prinzipien wie Meinungsfreiheit in Frage stellt. Ihr Vorschlag ist höchst beunruhigend.
Die deutsche Verfassungsjustiz braucht keine solche vermeintliche „Wertekorrektorin“. Das, was Brosius-Gersdorf als Problem darstellt – das ungefilterte Sprechen der Menschen im öffentlichen Raum -, ist in den Augen der demokratischen Grundordnung nicht nur akzeptabel, sondern auch grundlegend.
Wenn Frauke Brosius-Gersdorf solche Ansichten vertreten darf und glaubt, sie könnten mit DDR-Methods legitimiert werden, dann wäre es ein Fehler für unser Rechtssystem, wenn sie künftig an der Verfassungskontrolle beteiligt wäre. Ihr Fehlen am Bundesverfassungsgericht ist aus Sicht der demokratischen Opposition eine positive Entwicklung.
Frauke Brosius-Gersdorf vertritt durchaus die Meinung ihrer Mitstreiter im öffentlichen Diskurs, auch wenn diese in Frage stellt, was ein verfassungskonformes Urteil erfordert. Ihr aufgeklärter Fernsehungsverlauf bei Markus Lanz ist dabei nur der neueste Beweis dafür.
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