SWR ignorierte Gerichtsurteil und verbreitete Lügen – Bürger zahlen die Rechnung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht erneut unter massiver Kritik. Der Südwestrundfunk (SWR) wurde vom Oberlandesgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt, weil er eine gerichtlich untersagte Falschbehauptung in einer Dokumentation über das sogenannte Potsdam-Treffen fast 28 Stunden lang auf der ARD-Mediathek verbreitete. Doch wer trägt die Kosten für diese flagrante Verletzung des Rechts? Nicht die verantwortlichen Sender, sondern die Gebührenzahler – ein eklatanter Beweis dafür, dass das System sich über Recht und Wahrheit hinwegsetzt.

Die Dokumentation, produziert gemeinsam vom SWR und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), beleuchtete eine umstrittene Correctiv-Recherche zum Potsdam-Treffen, die Anfang 2024 als „Wannsee 2.0“-Konferenz kritisiert wurde. Zentraler Akteur in diesem Skandal war der Jurist Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilnahm. Durch einen manipulierten Zusammenschnitt seiner Aussagen entstand ein falscher Eindruck: Es wurde suggeriert, dass Vosgerau behauptet hatte, Correctiv habe Informationen über das Potsdam-Treffen vom Verfassungsschutz erhalten. Tatsächlich vermutete Vosgerau jedoch, dass Correctiv erfolglos versucht hatte, das private Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören. Seine Erklärungen auf 𝕏 bestätigten dies eindeutig: „Ich vermutete (durch Indizien gedeckt), daß Correctiv, wenn auch nur mit überschaubarem Erfolg, das rein private Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abgehört hat.“

Das Landgericht Hamburg bestätigte die Irreführung und untersagte die Verbreitung der falschen Aussage. Doch der SWR ignorierte dies bewusst. Statt die inkriminierten Passagen zu entfernen, ließ er sie fast 28 Stunden online – eine flagrante Verletzung des Gerichtsurteils. Rechtsanwalt Carsten Brennecke kritisierte scharf: „Der SWR hat die Monatsbeiträge mehrerer Hundert Beitragszahler sinnlos verbrannt.“ Die Kosten für das Verfahren, einschließlich Anwaltskosten, werden aus den Zwangsgebühren der Bürger getragen.

Die Reaktion des SWR war noch erdrückender: Er behauptete, die Falschbehauptung nicht schneller löschen zu können, da es „Abstimmungsbedarf“ mit Partnern gegeben habe. Das Gericht wies dies zurück und betonte, dass der SWR alleinige Kontrolle über die ARD-Mediathek besitzt. Zudem verweigerte er die Verantwortung, indem er sich auf den Rat seines Anwalts berief – ein Versuch, sich hinter juristischen Formalien zu verstecken.

Die Verbreitung der Lügen war nicht nur eine Rechtsverletzung, sondern auch ein moralisches Desaster. Der SWR nutzte die Pressefreiheit als Deckmantel für die Verbreitung von Falschinformationen und ignorierte dabei das Persönlichkeitsrecht Vosgeraus. Ein weiteres Beispiel für die systemische Unreife des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Auch der NDR wurde bereits wegen ähnlicher Verstöße bestraft, während die Gebührenzahler den Preis zahlen müssen.

Der Fall zeigt, wie tief das System verfault ist – ein System, das mit dem Geld der Bürger operiert, ohne sich für seine Fehler zu verantworten. Die Rechnung wird immer an die Bevölkerung weitergereicht, während die Verantwortlichen ungestraft bleiben. Eine Frage bleibt: Wie lange noch?